Technik09.07.2024

Pressemitteilung • Heiße Sommertage: Besser nicht barfuß Fahrrad oder Auto fahren

  • Ohne feste Schuhe fehlt der Halt auf den Pedalen
  • Sicherheitsrisiko für sich selbst und andere
  • Mögliche haftungs- und versicherungsrechtliche Konsequenzen
  • Hohes Verletzungsrisiko beim Fahrradfahren ohne Schuhe

Stuttgart. Der Sommer ist da und damit warme Temperaturen. Manch einer wird salopp und wählt Flip-Flops als luftiges Schuhwerk oder ist sogar ganz ohne Schuhe unterwegs. Darf man barfuß Fahrrad oder Auto fahren? Die GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung mbH beleuchtet das Thema.

Das Barfußfahren ist in Deutschland nicht verboten. Verkehrsteilnehmer dürfen selbst entscheiden, ob sie ohne Schuhe, in Sandalen, Latschen oder festem Schuhwerk fahren möchten. In der Straßenverkehrsordnung (StVO) heißt es jedoch in Paragraf 1: „Wer am Verkehr teilnimmt, hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.“ Die Botschaft ist deutlich: Potenzielle Risiken für sich selbst und andere Verkehrsteilnehmer durch das Fahren ohne geeignetes Schuhwerk sind unbedingt zu vermeiden.

Beim barfüßigen Autofahren fehlt einfach der volle Halt auf den Pedalen, und die Kraftübertragung kann ungenau sein. Das kann im Ernstfall fatale Folgen haben, zum Beispiel, wenn der bloße Fuß vom Bremspedal rutscht und das Fahrzeug nicht rechtzeitig zum Stehen kommt. Auch kann ein ungeschützter Fuß bei einem Unfall schwer verletzt werden. Die GTÜ rät daher dringend, immer festes Schuhwerk zu tragen, um eine optimale Kontrolle über das Fahrzeug zu haben und jegliches Unfallrisiko zu minimieren.

 Auch aus haftungs- und versicherungsrechtlicher Sicht kann das Fahren vollkommen ohne oder mit ungeeigneten Schuhen problematisch sein, wenn ein Unfall hätte vermieden werden können. Darauf weist der ADAC hin. Komme es beispielsweise zu einem Unfall, bei dem der Unfallgegner klar die Vorfahrt missachtet hat, könne sich das haftungsrechtlich in Form einer Mithaftung des Geschädigten auswirken. Nämlich dann, wenn dieser mit den geeigneten Schuhen den Unfall trotz der Vorfahrtsverletzung noch hätte verhindern können. Zudem sei hierzulande nicht auszuschließen, dass die Vollkaskoversicherung nach einem Unfall mit ungeeigneten Schuhen die Leistung bezüglich des Schadens am eigenen Fahrzeug wegen grober Fahrlässigkeit mindere oder ganz verweigere, so der Automobilclub.

Auch beim Fahrradfahren gibt es keine gesetzliche Vorschrift, die Schuhe vorschreibt. Jedoch sieht die Situation ähnlich aus wie beim Autofahren: Sicherer Halt auf den Pedalen kann das Unfallrisiko senken. So hat man stets die volle Kontrolle über das Bike. Auch ist die Gefahr von Verletzungen hoch, insbesondere wenn der bloße Fuß vom Pedal rutscht oder in die Speichen gerät. Die GTÜ rät daher auch Radfahrern, stets geeignetes Schuhwerk zu tragen, um das Unfall- und Verletzungsrisiko zu reduzieren.

Für die GTÜ eine klare Sache: Die Sicherheit im Straßenverkehr sollte für alle Verkehrsteilnehmer immer an erster Stelle stehen. Obgleich das Fahren ohne Schuhe gesetzlich nicht verboten ist, sollte jeder seine eigene Sicherheit und die der anderen Verkehrsteilnehmer in den Vordergrund stellen. Festes Schuhwerk kann dabei einen wichtigen Beitrag leisten. 

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