Technik20.06.2024

Pressemitteilung • Die Hauptuntersuchung: Ein wichtiger Beitrag für Sicherheit und Umweltschutz

  • GTÜ bietet die HU flächendeckend in allen Bundesländern an
  • Die Überwachungsorganisation benennt Vorteile der regelmäßigen Fahrzeugkontrolle
  • Eine gültige HU erhöht den Fahrzeugwert

Stuttgart. Die Hauptuntersuchung (HU) – eine lästige Pflicht? Viele Autofahrerinnen und Autofahrer sehen das ganz anders: Die HU ist gesetzlich vorgeschrieben – und nach einer bestandenen Prüfung wissen sie, dass ihr Fahrzeug verkehrssicher und vorschriftsmäßig ist. Dazu gehört auch die UMA, also die Überprüfung des Motormanagement- und Abgasreinigungssystems, die frühere Abgassonderuntersuchung (ASU) und Abgasuntersuchung (AU). Diese stellt sicher, dass motorbetriebene Fahrzeuge wie Pkw, Bus, Lkw und Motorrad die gesetzlichen Emissionsgrenzen einhalten. Den HU-Service bietet die GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung mbH in allen Bundesländern an. In Zahlen ausgedrückt: Mehr als 2.600 Prüfingenieurinnen und Prüfingenieure sowie zahlreiche qualifizierte Mitarbeitende stehen an 10.300 Prüfstützpunkten in Werkstätten und Autohäusern sowie an mehr als 860 eigenen Prüfstellen der GTÜ-Vertragspartner bereit, um nahezu sämtliche Fahrzeugarten unter die Lupe zu nehmen. Im Jahr 2023 haben die GTÜ-Partner fast fünf Millionen Hauptuntersuchungen ausgeführt. Die GTÜ fasst den Ablauf der HU nach § 29 StVZO zusammen und nennt Hintergründe.

1. Sicher auf der Straße. Der Bremsentest offenbart es ganz genau: Packen die Bremsen fest genug zu? Und wenn ja, verzögern sie an jeweils einer Achse gleich stark? Falls nicht, droht Schleudergefahr bei starkem Bremsen. Der Prüfingenieur wirft einen kritischen Blick auf alle sichtbaren Bremsleitungen – sind sie dicht oder angerostet? Die Spielfreiheit der Lenkung wird überprüft und ebenso, ob Reifen und Räder zum Fahrzeug passen und ob die Reifen noch genügend Profiltiefe haben. Die Lichtanlage muss funktionieren bis hin zu Blinker oder Kennzeichenbeleuchtung. Falsch eingestellte Scheinwerfer blenden den Gegenverkehr. 

Korrosionsschäden gehören nicht mehr so stark zum Autoalltag wie vor wenigen Jahrzehnten. Dennoch kann es vorkommen, dass der aufmerksame Prüfer beispielsweise einen korrosionsgeschwächten Querlenker entdeckt. Das ist ein erheblicher Mangel, Austausch und Wiedervorführung binnen eines Monats sind unumgänglich. Dies sind nur einige Beispiele dafür, wie die HU zur Sicherheit im Straßenverkehr beiträgt.

Das Abarbeiten der umfangreichen HU-Richtlinie trägt nicht nur zur Sicherheit bei, sondern kann auch Schäden samt teurer Reparatur ersparen. Wer sich auf die HU vorbereiten möchte: Viele Prüfpunkte kann man selbst vorab kontrollieren. Entsprechende Checklisten bietet die GTÜ für Pkw, Motorräder, Caravans oder landwirtschaftliche Zugmaschinen an: https://www.gtue.de/de/gtue/publikationen/checklisten/fuer-pkw.

2. Die Umwelt im Blick. Bis 2010 gab es die Abgasuntersuchung (AU) mit entsprechender Prüfplakette auf dem vorderen Kennzeichen eines Kraftfahrzeugs. Seither ist die Untersuchung des Motormanagement-/Abgasreinigungssystems (UMA) fester Bestandteil der Hauptuntersuchung. Sie prüft bei modernen Fahrzeugen unter anderem, ob die Motor-Software dem Original entspricht und ob Katalysator oder Partikelfilter noch die vorgeschriebenen Grenzwerte einhalten. Die UMA-Bedingungen werden laufend aktualisiert. Zuletzt kam ab 1. Juli 2023 eine neue Methode zur Messung der Partikelanzahlkonzentration bei Euro-6/VI-Fahrzeugen mit Dieselmotor zum Einsatz. 

Seit Mitte der 1980er-Jahre haben sich die schädlichen Abgase von Benzinmotoren durch die damalige Einführung des geregelten Katalysators deutlich verringert. Dieselpartikelfilter reduzieren die Feinstaubbelastung. Technische Errungenschaften wie diese tragen viel dazu bei, dass die Umwelt mit weniger Schadstoffen belastet wird. Fehlzündungen, Probleme beim Partikelfilter oder defekte Einspritzdüsen können das Abgasverhalten beeinträchtigen.

3. Gebrauchtwagen und Wertsteigerung. Wann muss der Wagen zur nächsten HU? Erfolgt diese noch vor dem Verkauf? Fragen wie diese sind wichtig bei einem Gebrauchtfahrzeugkauf. Ist die HU bestanden, kann der Gebrauchtwagenkäufer davon ausgehen, dass viele wichtige Fahrzeugkomponenten in Ordnung sind. Das erhöht den Wert von Pkw oder auch Motorrad. In jedem Fall trägt die regelmäßige Durchsicht zur längeren Lebensdauer des Fahrzeugs bei.

4. Wann steht die HU an? Der nächste Prüftermin lässt sich mit einem Blick in den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) oder auf die Plakette am hinteren Nummernschild ablesen. Wichtig sind drei Merkmale – Farbe, Ziffern und Ausrichtung der Plakette. Sechs Farben folgen einander im jährlichen Wechsel, aus ihnen und der Ziffer im Mittelpunkt geht das Jahr der nächsten HU hervor. Derzeit sind das Grün für 2024, Orange für 2025 und Blau für 2026. Ergänzend benennt die Plakette über die Ziffer auf 12-Uhr-Position den Monat, in dem die HU fällig ist. Bei privat genutzten Pkw, Motorrädern und Pkw-Anhängern ist die Hauptuntersuchung alle zwei Jahre erforderlich. Ausnahme: Bei neu in den Verkehr gebrachten Pkw und Anhängern bis 750 kg Gesamtgewicht ist die erste Hauptuntersuchung nach drei Jahren fällig. Für Elektro- und Hybridfahrzeuge gelten die gleichen Fristen.

Wird die HU um mehr als zwei Monate überzogen, ist das eine Ordnungswidrigkeit. Wenn das bei einer Verkehrskontrolle bemerkt wird, kann ein Verwarnungsgeld verhängt werden. Bei Fahrzeugen ohne Sicherheitsprüfung sind das 15 Euro, bei vier bis acht Monaten Überzug 25 Euro, bei mehr als acht Monaten drohen 60 Euro Bußgeld samt einem Punkt in Flensburg. Für Fahrzeuge mit Sicherheitsprüfung gelten höhere Sätze. Übrigens: Wer Sorge hat, eine HU zu versäumen, kann sich von der GTÜ mit wenigen Klicks im Zweijahresrhythmus daran erinnern lassen (https://www.gtue.de/de/privatkunden/vorgeschriebene-fahrzeuguntersuchungen/hauptuntersuchung-hu/hu-erinnerung).

Für Lastwagen & Co. gelten übrigens andere Fristen: Nutzfahrzeuge über 3,5 Tonnen werden jährlich überprüft, das gilt auch für Busse mit mehr als acht Fahrgastplätzen und beispielsweise für Fahrzeuge zum Krankentransport. Ein großer Unterschied zwischen Personenkraftwagen und Nutzfahrzeugen ist die zusätzliche Sicherheitsprüfung (SP). Sie ist im § 29 der StVZO geregelt und bei Nutzfahrzeugen über 7,5 Tonnen und bei Bussen vorgeschrieben.

5. Welche Papiere muss der Autofahrer vorlegen? Bei der HU vergleichen die Prüfer der GTÜ die am Fahrzeugchassis angebrachte Fahrzeug-Identifizierungsnummer mit jener im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I). Dieses Papier muss bei der HU vorgelegt werden, im Gegensatz zur Zulassungsbescheinigung Teil II, landläufig Fahrzeugbrief genannt. Der Untersuchungsbericht der vorherigen HU spielt keine Rolle.

6. Was kostet die Hauptuntersuchung? Der Preis variiert beispielsweise je nach Bundesland und Umfang. Eine grobe Richtschnur: Eine HU inklusive Abgasuntersuchung für Pkw bis 3,5 Tonnen kostet zwischen 140 und 160 Euro. Für eine Motorrad-HU inklusive Abgasuntersuchung sind zwischen 60 und 90 Euro fällig. Für die HU von Anhängern ohne Bremse liegen die Kosten bei etwas mehr als 40 Euro. Bei Überziehen der Frist zur Hauptuntersuchung um mehr als zwei Monate muss eine vertiefte Hauptuntersuchung durchgeführt werden, die mit zusätzlichen Kosten verbunden ist: Der Aufschlag beträgt 20 Prozent.

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