Technik21.03.2023
Noch keine Maskenpflicht im Verbandkasten: GTÜ verweist auf fehlende StVZO-Änderung
- Bei Hauptuntersuchung und Polizeikontrollen ist noch kein Nachweis von OP-Masken im Verbandkasten nötig
- Hersteller müssen die einschlägige Norm DIN 13164:2022 seit 1. Februar 2023 umsetzen
- GTÜ empfiehlt zur eigenen Sicherheit OP-Masken
Was in den Kraftfahrzeug-Verbandkasten gehört, regelt in Deutschland ganz klar die DIN 13164. Auf diese Norm bezieht sich auch die Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) im Paragrafen 35h zu „Erste-Hilfe-Material in Kraftfahrzeugen“. Derzeit haben Autofahrer in Deutschland aber ein Problem: Die jüngste Fassung der Norm, DIN 13164:2022 ist nach einer einjährigen Übergangszeit seit 1. Februar 2023 bindend. Darin sind zwei staubsicher verpackte OP-Masken neu als Inhalt vorgeschrieben. Die ebenfalls anstehende Änderungsverordnung der StVZO hingegen lässt noch auf sich warten. „Möglichst bis Mitte 2023“ solle die Novellierung erfolgen, hieß es im Dezember 2022 dazu beim Bundesministerium für Digitales und Verkehr. Bis auf weiteres werden aber noch immer die Normblätter „DIN 13164, Ausgabe Januar 1998 oder Ausgabe Januar 2014“ als Referenz genannt.
Die Folge: Trotz neuer Norm sind Autofahrer noch nicht verpflichtet, den Verbandkasten bereits jetzt mit Masken nachzurüsten. Die GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung mbH empfiehlt allerdings ausdrücklich, schon jetzt den vorhandenen Verbandkasten um zwei OP-Masken zu ergänzen – unabhängig von einer gesetzlichen Pflicht. Die Verbandkastenhersteller hingegen sind schon heute dazu verpflichtet, ihre Produkte entsprechend auszurüsten, da sie ab dem 1. Februar 2023 auf den Markt kommen.
Relevanz hat die Frage zum Beispiel auch bei Polizeikontrollen. Hier haben Experten einen weiteren Fallstrick entdeckt: Grundsätzlich gilt hier ebenfalls, dass die zurzeit noch gültige Fassung der StVZO anzuwenden ist, inklusive der Verbandkästen gemäß DIN 13164 von 1998 oder 2014. Was aber ist, wenn man heute schon einen Verbandkasten nach der neuen Norm mitführt? Denn dessen Inhalt entspricht schließlich nicht zu 100 Prozent der geltenden gesetzlichen Regelung. Die Meinung der Fachleute ist klar: Während der Übergangsphase sollen auch die neuen Verbandkästen bereits akzeptiert werden. „Aus hiesiger Sicht [ist] von Beanstandungen von Verbandskästen nach DIN 13164:2022 […] abzusehen“, heißt es beispielsweise aus dem Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr.
Entsprechend gehen auch die GTÜ-Prüfingenieure vor: Bei der Hauptuntersuchung prüfen sie zwar den Verbandkasten. Nach OP-Masken schauen sie aber noch nicht. Der Verbandkasten wird bei jeder Hauptuntersuchung auf Vorhandensein und Zustand geprüft. Grund dafür ist die Wichtigkeit des Materials für die medizinische Nothilfe bei einem Unfall. Unabhängig von der turnusmäßigen Prüfung im Rahmen der Hauptuntersuchung empfiehlt die GTÜ, den Zustand des Inhalts regelmäßig selbst zu überprüfen. Zum Beispiel, weil aufgrund der Wärmeentwicklung im Fahrzeug in den Sommermonaten die Klebefähigkeit der Pflaster nachlässt. Ein entnommener Inhalt ist nach jedem Gebrauch aufzufüllen.
Das Fazit der Prüforganisation: Wer einen vollständigen und gültigen Verbandkasten ohne OP-Masken im Auto mitführt, erfüllt derzeit die gesetzlichen Vorgaben. Grundsätzlich ist es aber für die Hygiene und persönliche Sicherheit absolut sinnvoll, den Verbandkasten mit dem leichten Atemschutz auszurüsten. Daher rät die GTÜ Autofahrern, die kommende Pflicht schon heute freiwillig umzusetzen. Außerdem sollte jeder Kraftfahrer bereits jetzt beim Kauf eines neuen Verbandkastens darauf achten, dass der angebotene Artikel die Norm DIN 13164:2022 erfüllt. Damit ist man auch für die anstehende Novellierung der StVZO gewappnet. Wie genau der Gesetzgeber die neue DIN 13164:2022 in der Änderungsverordnung umsetzt, wird sich zeigen.
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